Das deutsche Lieferkettesorgfaltspflichtgesetz, die neue ЕU-Richtlinie 2024/1760 (European Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und ihre Anwendung für die bulgarischen Unternehmen
Deutschland ist der erste EU-Mitgliedsstaat, der die Sorgfaltspflicht von Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten gesetzlich regelt. Das Lieferkettesorgfaltspflichtgesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es muss jedoch nicht nur von den betroffenen deutschen Unternehmen beachtet werden, sondern auch von Unternehmen aus anderen Ländern, die Geschäftsbeziehungen zu deutschen Unternehmen aufnehmen wollen oder solche bereits haben. Der Artikel fasst den rechtlichen Rahmen zusammen, der das LkSG einführt, und erläutert, wie sie speziell auf bulgarische Unternehmen Anwendung findet. Der Artikel zieht auch eine Parallele zu dem neuen europäischen Rechtsrahmen, der durch die Richtlinie (EU) 2024/1760) eingeführt wird.
