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Wettbewerbsrecht

Kein einziges Investitionsprojekt oder laufende Geschäftstätigkeit wäre erfolgreich, wenn kartellrechtliche Verbote und Verbote des unlauteren Wettbewerbs nicht beachtet sind. Die wirtschaftliche Analyse des Marktes und die Notwendigkeit der rechtlichen Prävention sind sowohl bei der Abwicklung konkreter Projekte als auch im operativen Geschäft unserer Mandanten von zentraler Bedeutung.

Bei der langjährigen Vertretung der Interessen eines der größten österreichischen Investoren im Retail-Bereich in Bulgarien haben wir viele Angelegenheiten im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Verboten und unlauterem Wettbewerb unter strikter Beachtung der wirtschaftlichen Interessen des Mandanten erfolgreich gelöst.

Hauptaktivitäten

  • Beratung und Erstellung detaillierter Stellungnahmen zu Fragen im Zusammenhang mit vertikalen Vereinbarungen. Vorbereitung und Durchführung von internen Einschulungen der Mitarbeiter zur Einhaltung kartellrechtlicher Verbote in Rahmen des täglichen Geschäftes. Umfassende Unterstützung der operativen Tätigkeit des Mandanten in allen Fragen des Kartellrechts;
  • Beratung in allen Angelegenheiten in Zusammenhang mit unlauterem Abwerben fremder Kunden, irreführender und vergleichender Werbung, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Schädigung des guten Rufs von Mitbewerbern, Irreführung, Nachahmung usw.;
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen und umfassende Unterstützung der operativen Marketing- und Werbetätigkeit des Kunden zu allen Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem unlauteren Wettbewerbsverbot;
  • Vertretung vor der Wettbewerbsschutzkommission und den Verwaltungsgerichten aller Instanzen in Verfahren im Zusammenhang mit dem Kartellrecht und dem unlauteren Wettbewerbsverbot.