ÜBERSCHRIFT: Euro-Einführung in Bulgarien ab dem 1. Januar 2026: Was die Händler wissen müssen (Praxisleitfaden)
Die Euro-Einführung in Bulgarien ab dem 1. Januar 2026 ist die bedeutendste finanzielle Veränderung für das Bussines seit Jahrzehnten. Das neue Euro-Einführungsgesetz enthält eine Reihe von spezifischen Verpflichtungen für alle Händler, insbesondere für die Retailers (incl. Online-Shops), Restaurants, Hersteller und Dienstleister. Es ist besonders wichtig, dass die Händler mit den Vorbereitungen rechtzeitig beginnen, um Sanktionen zu vermeiden und faire Praktiken gegenüber ihren Kunden sicherzustellen.
Nachfolgend stellen wir praktische Schritte und die wichtigsten Anforderungen dar, die sich aus den aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen ergeben – darunter die Regeln zur doppelten Preisauszeichnung bis zum 8. August 2026, die Vorschriften für Zahlungen in Euro und BGN im Januar 2026, sowie die Maßnahmen gegen spekulative Preiserhöhungen.
Doppelte Preisauszeichnung – Gesetzliche Pflicht bis zum 8. August 2026
Die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung gilt bereits seit dem 8. August 2025. Das Euro-Einführungsgesetz bestimmt, dass sie bis zum 8. August 2026 verbindlich bleibt. In diesem Zeitraum müssen alle Händler ihre Preise gleichzeitig in BGN und Euro auszeichnen. Dies gilt sowohl für physische Geschäfte als auch für Online-Shops. Die Reihenfolge der Währungen auf dem Etikett spielt keine Rolle – beide Varianten sind zulässig.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Ein Etikett in einem Lebensmittelgeschäft muss anzeigen: 2,39 лв./1,22 € oder 1,22 €/2,39 лв. (Beispiel nach dem festen Wechselkurs00 EUR=1,95583 BGN).
- Jeder Händler muss doppelte Preise auf seiner Website und auf den verwendeten Online-Plattformen anzeigen.
Auch Preise für Preisaktionen, Ausverkäufe und Rabatte müssen auch in beiden Währungen angezeigt werden. Die Regeln dafür sind etwa abweichend und zur Vermeidung von „versteckter“ Preiserhöhungen besonders wichtig. Nützliche Hinweise zur doppelten Preisauszeichnung finden Sie hier: https://kzp.bg/bg/za-evroto/163
Zeitraum der doppelten Preisangabe: Verbraucher können in BGN und EUR zahlen
Im ganzem Monat Januar 2026 treten die Händler in eine entscheidende Übergangsphase ein:
- Die Verbraucher dürfen sowohl in BGN als auch in Euro bezahlen.
- Alle Händler sind verpflichtet, beide Währungen zu akzeptieren.
- Das Wechselgeld muss ausschließlich in Euro zurückgegeben werden.
Beispiel: Kauft ein Kunde ein Gerät im Wert von 40 лв./20,45 € und bezahlt mit einem alten 50-Lewa-Schein, muss der Händler die Zahlung annehmen und das Wechselgeld von 5,11 EUR ausschließlich in Euro zurückgeben. Ausnahmen von diesen Regeln sind nur zulässig, wenn der Händler vorübergehend und objektiv nicht über ausreichend Euro-Bargeld verfügt – dies muss jedoch nachweisbar und kurzfristig sein.
Maßnahmen gegen spekulative Preiserhöhungen (Anti-Spekulations-Regeln)
Das Euro-Einführungsgesetz verbietet ausdrücklich ungerechtfertigte Preiserhöhungen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro. Dies ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes und der Stabilität des Übergangs.
Was gilt als „ungerechtfertigt“?
- Preiserhöhungen ausschließlich aufgrund der Euro-Einführung oder „weil der Euro kommt“.
- Änderungen, die nicht mit objektiven wirtschaftlichen Faktoren wie B. steigenden Rohstoffkosten oder Logistikausgaben zusammenhängen.
- Irreführende Aktionen – z.B. wenn ein Produkt, das vor dem 1. Januar 5,00 BGN kostete, plötzlich als „reduziert“ von 3,30 € auf 3,00 € angeboten wird, was faktisch eine Preiserhöhung darstellt.
Große Händler mit einem Jahresumsatz von über 10 Millionen BGN haben auch zusätzliche Verpflichtungen:
- Tägliche Veröffentlichung der Einzelverkaufspreise für Waren aus dem vor Verbraucherschutzkommission definierten Warenkorb der Grundkonsumgüter.
- Veröffentlichung detaillierter Preislisten mit Angaben zu Rabatten, deren Dauer und Referenzpreisen.
Die Geldbußen nach dem Euro-Einführungsgesetz sind erheblich:
- 000 bis 100.000 BGN, bei Wiederholungsverstößen bis zu 200.000 BGN.
- Für große Unternehmen – bis zu 1.000.000 BGN oder ein prozentualer Anteil vom Umsatz.
Dies macht Preistransparenz zu einem entscheidenden Teil der Unternehmensvorbereitung für die Euro-Einführung im Lande.
Welche Maßnahmen müssen die Händler vornehmen?
1. Überprüfung der Preisgestaltung – jede Preiserhöhung muss sehr strickt dokumentiert werden.
2. Technischer Audit – Kassensysteme, POS-Software, Online-Kataloge müssen in beiden Währungen reibungslos funktionieren.
3. Schulung der Mitarbeiter – insbesondere zur Rückgabe vom Wechselgeld in Euro.
4. Transparente Kommunikation mit Kunden – Informationstafeln, doppelte Etiketten in BGN und EUR, korrekt gemachte Preisaktionen.
5. Planung ausreichender Euro-Bargeldbestände – besonders für Januar 2026, wenn die Kunden weiterhin in BGN zahlen.
6. Die Großhändler – Einhaltung der täglichen Veröffentlichungspflichten der Preisen auf ihren Websites.
Die Euro-Einführung in Bulgarien ist nicht nur eine rechtliche Herausforderung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, Professionalität, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit zu demonstrieren. Eine frühzeitige Vorbereitung verhindert die Gefahr von Bußgelder, Stress und betriebliche Störungen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Miroslava Hristova kann umfassende Unterstützung zu allen Fragen des Euro-Einführungsgesetzes und der Euro-Einführung in Bulgarien anbieten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter office@recht.bg.
Die in diesem Artikel dargestellten Informationen entsprechen der Gesetzeslage zum 01.12.2025. Sie stellen keine rechtliche Beratung oder rechtliche Hinweise für interessierte Personen dar.
